Nachruf_Leutgeb_Franz

Die Familie von Franz Leutgeb bedankt sich bei den Mitgliedern des ASKÖ WSK für die Teilnahme an der Trauerfeier von Franz. 
 

Der Vorstand

Parte

Ableben_Leutgeb_Franz

Es ist schmerzhaft und traurig, wenn wir einen Klubkollegen verabschieden müssen, aber in unserer Erinnerung wirst Du Franz ständig weiterleben.

Wir begleiten Franz Leutgeb auf seiner letzten Reise,

am Donnerstag, 3. September 2020 um 13:00 Uhr

Stadtfriedhof Leonding/Alharting

Der Vorstand

Parte

Coronavirus_Platzsperre

Achtung – wichtige Information!
Stand 07-04-2020

Das Clublokal ist ab sofort und bis auf weiteres geschlossen.
Für alle zu ASKÖ WSK Linz zugehörigen Flächen gilt Betretungsverbot.
Ausnahmen gibt es nur für notwendige Wartungs-und Inspektionsarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen zum Thema Corona Virus ist die Einschränkung der sozialen Kontakte eine unbedingte Notwendigkeit. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, die Ausbreitung dieses Virus einzudämmen.

Wir sehen es daher als unsere Pflicht, den Anordnungen unserer Bundesregierung nachzukommen, den Betrieb unseres Clublokales bis auf Widerruf einzustellen.

Aktuelle Informationen bzw. Änderungen werden wir unter www.askoe-wsk-linz.at veröffentlichen.

Wir setzen auf Eure Mithilfe und Akzeptanz dieser einschneidenden Maßnahme. Nicht zuletzt auch deshalb, weil wir bei Verletzung der Anordnung auch Gefahr laufen, zukünftig keine Fördermittel mehr zu erhalten und laut aktueller Gesetzeslage auch entsprechende Strafen verhängt werden können.

Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz)

Strafbestimmungen

$3.

 (1) Wer eine Betriebsstätte betritt, deren Betreten gemäß § 1 untersagt ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3 600 Euro zu bestrafen.

(2) Wer als Inhaber einer Betriebsstätte nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte, deren Betreten gemäß § 1 untersagt ist, nicht betreten wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 30 000 Euro zu bestrafen. Wer als Inhaber einer Betriebsstätte nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte höchstens von der in der Verordnung genannten Zahl an Personen betreten wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3 600 Euro zu bestrafen.

(3) Wer einen Ort betritt, dessen Betreten gemäß § 2 untersagt ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3 600 Euro zu bestrafen.

Wir sind uns bewusst, dass diese unpopuläre Maßnahme unser Vereinsleben sehr beschneidet, aber es ist derzeit die einzige Möglichkeit damit die weitere Ausbreitung des COVOD–19 Virus eingedämmt werden kann.

Wir danken für Euer Verständnis und wünschen euch Gesundheit.

Der Vorstand

Anhang

Ableben_Eibl_Brigitte

 

Es ist schmerzhaft und traurig, wenn wir eine Klubkollegin verabschieden müssen, aber in unserer Erinnerung wirst Du Brigitte ständig weiterleben.

Der Vorstand

Parte

Ableben_Haendlhuber_Norbert

Es ist schmerzhaft und traurig, wenn wir einen Klubkollegen verabschieden müssen, aber in unserer Erinnerung wirst Du Norbert ständig weiterleben.

Wir begleiten Norbert Händlhuber auf seiner letzten Reise,

am Freitag, 7. Februar 2020 um 13:00 Uhr

Urnenhain Linz – Urfahr

Der Vorstand

Parte